Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
Berlin, 4. Februar 2010
Bauindustrie warnt: Länder und Kommunen müssen in der konjunkturpolitischen Verantwortung bleiben – Zusätzlichkeitskriterium im Zukunftsinvestitionsgesetz nicht aufweichen
„Der Bund darf der Forderung der Länder nach Aufweichung des Zusätzlichkeitskriteriums für Maßnahmen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz nicht nachgeben“. Diese Auffassung vertrat heute in Berchtesgaden der Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie Dipl.-Ing. Herbert Bodner vor 600 Teilnehmern der XV. Asphalttage. Bei allem Verständnis für die Finanznöte der Kommunen – Länder und Kommunen dürften sich in der Wirtschaftskrise dennoch nicht ihrer konjunkturpolitischen Verantwortung entziehen. Bodner: „Im Übrigen sind die Anforderungen an die Zusätzlichkeit im Zukunftsinvestitionsgesetz maßvoll formuliert. So können schon jetzt Steuermindereinnahmen und besondere Lasten bei der Berechnung des Referenzwertes berücksichtigt werden.“
Die Konjunkturprogramme reichen nach Ansicht von Bodner ohnehin nicht aus, um die Umsatzeinbußen im Wirtschaftsbau auszugleichen. Das Bauhauptgewerbe habe trotz der Programme 2009 einen Umsatzrückgang von nominal 4 % hinnehmen müssen, für 2010 sei ein Umsatzminus von 1,5 % zu erwarten. Wenn sich Länder und Kommunen aus ihrer konjunkturpolitischen Mitverantwortung zurückzögen, sei zu befürchten, dass der Umsatzeinbruch 2010 noch höher ausfallen werde. Bodner: „Es kann nicht sein, dass der Bund sich zur Stabilisierung der Konjunktur verschuldet, Länder und Kommunen aber diese Anstrengungen durch Investitionszurückhaltung konterkarieren“.
Die öffentlichen Haushalte haben nach Berechnungen des Hauptverbandes 2009 konjunkturstabilisierend gewirkt. Die Bauausgaben des Bundes waren 2009 um 21 %, die Bauausgaben der Länder in den Monaten Januar bis November 2009 um 9,9 % und die kommunalen Bauausgaben in den ersten drei Quartalen um 3,3 % gestiegen.
2. Februar 2012
10:00 Uhr
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7. März 2012
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